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förderungen
Fördermöglichkeiten

Es gibt eine Vielzahl an Förderungen für Weiterbildungen, eine Übersicht finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur

Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt von allgemeinen Förderungen für Personen und Unternehmen.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Förderungen? Kontaktieren Sie uns!


AMS: Beihilfe zu Kurskosten, Kursnebenkosten und zur Deckung des Lebensunterhaltes

Für wen ist die Förderung gedacht?

Diese Beihilfen können Arbeitslose für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen erhalten, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, gefördert werden.


Voraussetzungen:

  • Arbeitslosigkeit
  • Einkommen unter einer bestimmten Grenze
  • Kontaktaufnahme mit dem AMS, denn die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden.
  • Positive Entscheidung des AMS über die individuelle Förderbarkeit und die Sinnhaftigkeit der Weiterbildung

HINWEIS: Es existiert prinzipiell kein Rechtsanspruch auf eine AMS-Weiterbildungsförderung, aber für Personen über 50 oder unter 25 Jahren, denen binnen 3 Monaten keine zumutbare Beschäftigung angeboten werden konnte, gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Ausbildungs- oder Wiedereingliederugsmaßnahme.


Bgld: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Phasing out)

Für wen ist die Förderung gedacht?

Das AMS unterstützt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen für spezifische Gruppen von Beschäftigten. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern. Die Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Burgenland.


Primäre Zielgruppen:

  • ArbeitnehmerInnen ab 45
  • ArbeitnehmerInnen mit einer Formalqualifikation, die über einen Lehrabschluss bzw. den Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule nicht hinausgeht
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 in Qualifizierungsverbünden


Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB)

Für wen ist die Förderung gedacht?

ACHTUNG! Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2) kann in den unterschiedlichen Bundesländern ganz verschiedene Förderbedingungen und auch unterschiedliche Förderbeträge bedeuten. Erkundigen Sie sich auf alle Fälle bei den AnsprechpartnerInnen Ihrer AMS- Landesgeschäftsstelle (Liste unten)!
Die finanzielle Förderung wird an Unternehmen (Dienstgeber) vergeben. Das AMS unterstützt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen für spezifische Gruppen von Beschäftigten. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.


Primäre Zielgruppen:

  • Niedrig qualifizierte Frauen
  • ArbeitnehmerInnen ab 45
  • WiedereinsteigerInnen
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 ausschließlich im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten oder Qualifizierungsverbünden


Bildungsförderungsbeitrag (BFB) der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Für wen ist die Förderung gedacht?


Für Mitglieder der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst


Voraussetzungen

Mindestens einjährige Mitgliedschaft bei der GÖD zum Zeitpunkt des Kursabschlusses oder der Prüfung.


Freiwillige Teilnahme an folgenden Maßnahmen (kein Anspruch bei Teilnahme aufgrund eines Dienstauftrages):

  • Alle abgeschlossenen Dienstprüfungen (keine Teilprüfungen)
  • Kurse und Ausbildungen, deren Inhalte unmittelbar der beruflichen Tätigkeit (im engeren Sinne) des Mitgliedes entsprechen
  • Da für Pensionisten das Kriterium der Berufstätigkeit nicht vorliegt, diese aber aus der Förderung nicht gänzlich ausgeschlossen werden sollen, können Kurse der Pensionisten unabhängig von deren Inhalt mit EUR 29,10 pro Jahr gefördert werden. Für Computer- oder Internetkurse mit einer Dauer von länger als 14 Tagen erhöht sich dieser Betrag auf EUR 43,60.


Förderung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB)

Für wen ist die Förderung gedacht?


Mitglieder der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB)


Voraussetzungen:

  • Mindestens 6 Monate GdG-KMSfB-Mitgliedschaft bei Antragstellung
  • Keine Dienstfreistellung für die Absolvierung der Fortbildung (Details siehe Richtlinien unter www.gemeinsamstaerker.at)


Was wird gefördert?

Die Förderung kann einmal jährlich für externe berufsspezifische Schulungen, Kurse, Seminare und für alle Studienabschlüsse auf dem Zweiten Bildungsweg beantragt werden.


Kurszuschuss der Gewerkschaft PRO-GE (Metaller)
Für wen ist die Förderung gedacht?
Mitglieder der Gewerkschaft PRO-GE

Voraussetzungen
  • Mindestens dreijährige Mitgliedschaft

Was wird gefördert?

  • Kurse, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen
  • Berufsreifeprüfung (2. Bildungsweg)


Kurszuschuss der GPF - Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

Für wen ist die Förderung gedacht?


Mitglieder der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten


Voraussetzungen

Mindestens 6 Monate Mitgliedschaft bei Kursbeginn


Der Kurs darf nicht vom Unternehmen angeboten werden bzw. nicht vom Unternehmen bewilligt werden.


Bildungsfreibetrag (§4 Abs. 4 Z 8 EStG) Für Unternehmen sind unmittelbare Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Fortbildung von MitarbeiterInnen steuerlich absetzbar. Dies gilt für außer- und innerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Unternehmen, die in die Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter investieren, können einen Bildungsfreibetrag im Höchstausmaß von 20 % der unmittelbar angefallenen Aufwendungen (Unterbringungs- und Reisekosten können nicht einberechnet werden) geltend machen.Voraussetzung: Die betrieblichen Aufwendungen betreffen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die im betrieblichen Interesse für Arbeitnehmer getätigt werden.
BFB Bildungsfreibetrag für Unternehmen >>


Bildungsprämie (§ 108c Abs. 2 Z 2 EStG) Alternativ zur Geltendmachung eines Bildungsfreibetrages können unmittelbare Aufwendungen für Aus- und Fortbildung in Form einer Bildungsprämie in Höhe von 6 % in Anspruch genommen werden. Die Geltendmachung der Prämie erfolgt mittels amtlichen Formular (Formular E 108c) und muss der Steuererklärung angeschlossen sein. Die Bildungsprämie wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben.

Werbungskosten (§16 Abs. 1 Z 10 EStG) Unselbstständige Erwerbstätige können Aufwendungen für Aus-, Fortbildung- und Umschulungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in der Jahressteuerklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Steuerliche Absetzbarkeit für ArbeitnehmerInnen >>